Beitragsordnung der Europa-Union Hamburg

Mitgliedsbeiträge

Beitragsordnung vom 15.11.2023

  1. Gemäß §6 der Satzung ist jedes Mitglied zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Im Einzelfall ist der Landesvorstand ermächtigt, auf Antrag den Beitrag zu ermäßigen.
  2. Der Regelbeitrag beträgt 48€ pro Jahr. Dem Mitglied ist es unbenommen, einen höheren Jahresbeitrag zu zahlen.
  3. Anspruch auf die Zahlung eines ermäßigten Beitrags in Höhe von 24€ pro Jahr haben:
    1. Schülerinnen und Schüler,
    2. Studierende und Auszubildende,
    3. Erwerbslose,
    4. Personen mit Schwerbehinderung.
  4. Die/der Landesgeschäftsführer/in kann im Einzelfall, nach einer Austrittserklärung die mit der Höhe der Beiträge begründet wurde, entscheiden dem Mitglied anzubieten, den Beitrag auf den ermäßigten Beitragssatz zu reduzieren, sofern das Mitglied bereit ist diesen Betrag weiterhin abzuführen, um als Mitglied im Verein zu verbleiben.
  5. Sie/er kann ferner bei Mitgliedern, die ein geringes Einkommen oder eine geringe Rente oder Pension geltend machen, die Beitragshöhe auf den ermäßigten Satz reduzieren.
  6. Die Einstufung erfolgt in der Regel nach Selbsteinschätzung; die Landesgeschäftsstelle kann von dem Mitglied einen entsprechenden Nachweis anfordern.
  7. Die Verteilung der Beitragseinnahmen von Doppelmitgliedern zwischen Europa-Union Hamburg und JEF-Hamburg wird in einem Doppelmitgliedschaftsabkommen geregelt, über das die Vorstände beider Vereine entscheiden.
  8. Für das Kalenderjahr gezahlte Beiträge werden bei einem Austritt vor Ablauf des Kalenderjahrs nicht zurückerstattet. Der Vorstand entscheidet auf Antrag über Ausnahmen von dieser Regelung.
  9. Mitglieder der Europa-Union Hamburg haben die Möglichkeit auch die persönliche Mitgliedschaft im Dachverband, der Europa-Union Deutschland e.V., zu erwerben. In diesem Fall erklären sie die Zustimmung zum Erwerb dieser persönlichen Mitgliedschaft und zahlen den jeweils geltenden (höheren) Regelbeitrag, den die Organe der Europa-Union Deutschland festgelegt haben. Mitglieder, die von dieser Option keinen Gebrauch machen, werden nicht an den Dachverband gemeldet und es werden keine Beiträge für diese an den Dachverband abgeführt.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 15. November 2023.