EU-Akteure

Hamburgische Bürgerschaft

Die Hamburgische Bürgerschaft ist neben dem Senat und dem Verfassungsgericht eines der drei Verfassungsorgane der Freien und Hansestadt Hamburg und das einzige, dessen Vertreter direkt vom Volk gewählt werden.

In der Bürgerschaft wird die Bevölkerung durch gewählte Abgeordnete repräsentiert. Da Hamburg ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eine Kommune ist, fungiert die Hamburgische Bürgerschaft nicht nur als Landesparlament, sondern sie nimmt auch die für eine Kommunalvertretung typischen Aufgaben wahr. Die Sitzungen der Bürgerschaft sind öffentlich. Die Bürgerschaft besitzt eine Gesetzgebungsfunktion, wählt den/die erste:n Bürgermeister:in und ist Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts, 

Fünf Fraktionen sowie vier fraktionslose Abgeordneten sind innerhalb der aktuellen Legislaturperiode Teil der Hamburgischen Bürgerschaft. 


zugehörige

Personen

Richard Seelmaecker

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft; Sprecher für Justiz und für Verkehr; Vorsitzender des Europaausschusses und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion.

André Trepoll

Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft

Rosa Domm

Rosa Domm ist Mitglied der Partei Bündnis 90/ Die Grünen

Kontaktinformationen

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg

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