Am 1. Juli 2020 hat Deutschland den Vorsitz des Rates der Europäischen Union (EU) übernommen. In das Programm für die sechsmonatige Präsidentschaft wurde das Ziel aufgenommen, die Verhandlungen über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wieder voranzutreiben.1 Dieser Aspekt war zuvor einige Jahre von der EU vernachlässigt worden. Das Wiederaufgreifen des Ziels soll zum Anlass genommen werden, sich mit dem Beitritt der EU zu diesem völkerrechtlichen Vertrag näher auseinanderzusetzen.